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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24aBetreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Novak und den Hofrat Dr. Sutter, die Hofrätinnen Dr.in Lachmayer und Dr.in Wiesinger sowie den Hofrat Dr. Hammerl als Richter und Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Löffler, LL.M., in der Fristsetzungssache des G E, vertreten durch die Dr. Holzmann Rechtsanwalts GmbH in Innsbruck (nunmehr C W als Insolvenzverwalter im Konkurs von G E) gegen das Bundesfinanzgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheiten des Steuerrechts (Beschwerden gegen Bescheide hinsichtlich der Wiederaufnahme von Einkommen- und Umsatzsteuerverfahren), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 4.665,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 7. Oktober 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:FR2025150001.F00Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025