Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24aBeachte
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Nedwed als Richter sowie die Hofrätinnen Dr.in Gröger und Dr.in Sabetzer als Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Hahn, LL.M., über den Fristsetzungsantrag 1. der F E, und 2. der S A, beide vertreten durch Mag. Manuel Dietrich, Rechtsanwalt in Hard, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Asylangelegenheiten, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Begründung
Wien, am 21. Oktober 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:FR2025180011.F00Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025