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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident MMag. Maislinger und die Hofrätin Dr.in Lachmayer sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter und Richterin, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Karger, LL.M., MA, über den Fristsetzungsantrag des Dr. W gegen das Landesverwaltungsgericht Burgenland wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Begründung
Wien, am 11. November 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:FR2025130006.F00Im RIS seit
10.12.2025Zuletzt aktualisiert am
10.12.2025