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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Hahn, LL.M., über die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. September 2025, Ra 2025/16/0091, betreffend Verfahrenshilfe in einer Angelegenheit der Eingabengebühr gemäß § 24a VwGG, gerichtete Eingabe des Ing. F K, den Beschluss gefasst: Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Hahn, LL.M., über die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. September 2025, Ra 2025/16/0091, betreffend Verfahrenshilfe in einer Angelegenheit der Eingabengebühr gemäß Paragraph 24 a, VwGG, gerichtete Eingabe des Ing. F K, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 21. November 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160091.L00Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
22.01.2026