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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Doblinger, den Hofrat Mag. Feiel sowie die Hofrätin Dr. Koprivnikar als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Rieder, über den Fristsetzungsantrag des Mag. A B, betreffend Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 EpiG, den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Doblinger, den Hofrat Mag. Feiel sowie die Hofrätin Dr. Koprivnikar als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Rieder, über den Fristsetzungsantrag des Mag. A B, betreffend Vergütung des Verdienstentganges gemäß Paragraph 32, EpiG, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
Begründung
Wien, am 16. Dezember 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:FR2025090003.F01Im RIS seit
20.01.2026Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026