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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Präsident Dr. Posch und die Hofräte Mag. Stickler und Mag. Tolar als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Andrés, über die Revision des S N gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2023, W260 2261851-1/10E, betreffend eine Angelegenheit nach dem GSVG (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen; weitere Partei: Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz), den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Begründung
Wien, am 22. Dezember 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023080122.L00Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026