Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Lehofer und den Hofrat Dr. Faber als Richter sowie die Hofrätin Dr.in Sabetzer als Richterin, unter Mitwirkung des Schriftführers Dr. Zeleny, über die Revision des G S gegen die Beschlüsse des Landesverwaltungsgerichts Kärnten vom 6. Oktober 2025, Zlen. 1. KLVwG-1542/4/2025 und 2. KLVwG-1543/4/2025, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde und eines Verfahrenshilfeantrages in einer Verwaltungsstrafsache (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Landespolizeidirektion Kärnten), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Wien, am 9. Jänner 2026
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025030104.L00Im RIS seit
04.02.2026Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026