RS Vwgh 2026/7/7 Ra 2025/05/0061

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Veröffentlicht am 07.07.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein hineinkopierter Abschnitt des Verhandlungsprotokolls stellt keine eigenständige Feststellung des Verwaltungsgerichts dar (vgl. zudem zur Unzulänglichkeit des "Hineinkopierens" von Aktenteilen mit Blick auf die Begründungspflicht bereits VwGH 11.2.2026, Ra 2024/10/0007, mwN).Ein hineinkopierter Abschnitt des Verhandlungsprotokolls stellt keine eigenständige Feststellung des Verwaltungsgerichts dar vergleiche zudem zur Unzulänglichkeit des "Hineinkopierens" von Aktenteilen mit Blick auf die Begründungspflicht bereits VwGH 11.2.2026, Ra 2024/10/0007, mwN).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025050061.L01

Im RIS seit

11.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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