Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Ein hineinkopierter Abschnitt des Verhandlungsprotokolls stellt keine eigenständige Feststellung des Verwaltungsgerichts dar (vgl. zudem zur Unzulänglichkeit des "Hineinkopierens" von Aktenteilen mit Blick auf die Begründungspflicht bereits VwGH 11.2.2026, Ra 2024/10/0007, mwN).Ein hineinkopierter Abschnitt des Verhandlungsprotokolls stellt keine eigenständige Feststellung des Verwaltungsgerichts dar vergleiche zudem zur Unzulänglichkeit des "Hineinkopierens" von Aktenteilen mit Blick auf die Begründungspflicht bereits VwGH 11.2.2026, Ra 2024/10/0007, mwN).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025050061.L01Im RIS seit
11.08.2026Zuletzt aktualisiert am
11.08.2026