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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Mag.a Merl und die Hofrätinnen Mag. Liebhart-Mutzl und Dr.in Sembacher als Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Kovacs, über den Fristsetzungsantrag der R Gesellschaft m.b.H., vertreten durch Dr. Günter Kulnigg, Rechtsanwalt in Wien, gegen das Verwaltungsgericht Wien betreffend eine Angelegenheit nach der Bauordnung für Wien, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 16. Juli 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:FR2026050002.F00Im RIS seit
11.08.2026Zuletzt aktualisiert am
11.08.2026