RS Vwgh 2008/5/7 2007/08/0237

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Veröffentlicht am 07.05.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs3 idF 2004/I/077;
AVG §39 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/08/0234 E 2. April 2008 RS 2

Stammrechtssatz

Die - grundsätzlich gebotene - amtswegige Prüfung des Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt des § 10 Abs. 3 AlVG hat die Erörterung mit dem Arbeitslosen zu umfassen und sich auf die Gründe zu beziehen, die der Arbeitslose bekannt gibt oder für die es sonstige Hinweise in den Akten gibt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2000, Zl. 99/08/0116, zum - soweit hier relevant - gleichlautenden § 10 Abs. 2 AlVG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 77/2004, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080237.X04

Im RIS seit

11.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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