RS Vwgh 2008/5/15 2006/09/0240

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Veröffentlicht am 15.05.2008
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;
BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;
BDG 1979 §46 Abs1;
BDG 1979 §59 Abs1;

Rechtssatz

Die Dienstpflichtverletzungen umfassten die gravierenden Vorwürfe der Entgegennahme von Geldleistungen sowie der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Eine derartige Vorgangsweise eines Sicherheitswachebeamten war offenkundig geeignet, das Ansehen des Amtes und darüber hinaus auch der Sicherheitsbehörden insgesamt zu gefährden, wobei im vorliegenden Fall noch hinzukommt, dass der Beschwerdeführer in leitender Funktion tätig war. Die Belassung im Dienst angesichts derartiger Verdachtsmomente wäre daher geeignet gewesen, wesentliche Interessen des Dienstes zu gefährden, sodass die Suspendierung des Beschwerdeführers gemäß § 112 BDG 1979 zulässig war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006090240.X04

Im RIS seit

10.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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