RS Vwgh 2008/5/20 2005/12/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2008
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;
BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §137 idF 2000/I/094;
BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;
BDG 1979 §254 idF 1994/550;
BDG 1979 §254 idF 1994/665;
BDG 1979 §254 idF 1995/820;
BDG 1979 §254 idF 2000/I/094;
GehG 1956 §134;
GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;

Rechtssatz

In dem durch das Besoldungsreform-Gesetz geschaffenen Funktionszulagensystem kommen "ad personam"-Einstufungen nicht in Betracht, sondern die besoldungsrechtliche Stellung der Beamten der Allgemeinen Verwaltung und insbesondere die Gebührlichkeit einer Funktionszulage richtet sich nach der Bewertung ihres Arbeitsplatzes. Das gilt auch für jene Beamte, die infolge einer Überleitungserklärung nach § 254 BDG 1979 in das Funktionszulagenschema übergeleitet wurden. Zwar hat die Überleitung eines Beamten in das Funktionszulagenschema gemäß § 134 GehG ausgehend von der bisher erreichten besoldungsrechtlichen Stellung zu erfolgen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2004, Zl. 2003/12/0116, mwN); doch regelt § 134 GehG lediglich die Einordnung in die VERWENDUNGSGRUPPE und die GEHALTSSTUFE, nicht jedoch die Zuordnung zu einer bestimmten Funktionsgruppe. Ob dem Beamten eine FUNKTIONSZULAGE nach § 30 GehG zusteht, richtet sich hingegen auch im Fall einer Überleitung gemäß § 254 BDG 1979 nach der BEWERTUNG DES ARBEITSPLATZES, nicht nach der früheren besoldungsrechtlichen Stellung. Insofern wirkt sich daher auch eine frühere "ad personam" erfolgte Einstufung im Dienstklassensystem nicht auf die Gebührlichkeit einer Funktionszulage nach § 30 GehG aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120196.X03

Im RIS seit

11.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten