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heko99

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1 Gesetzeskommentar


Kommentar zu § 51 WaffG

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§ 51 Abs 1 Ziff 9 lautet richtig: Schusswaffen nicht gemäß § 16b sicher verwahrt mehr lesen...

§ 51 WaffG | 1. Version | 1106 Aufrufe | Verfasst am 19.01.17

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