Norm: ABGB §472
Rechtssatz: Das Recht auf Duldung des Abbruchs von Gebäuden zugunsten einer bestimmten Person stellt eine einverleibungsfähige Dienstbarkeit dar. Entscheidungstexte 5 Ob 281/00k Entscheidungstext OGH 21.11.2000 5 Ob 281/00k Veröff: SZ 73/175 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114431 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §482ABGB §483
Rechtssatz: Entscheidet sich der Grundeigentümer zur Übernahme des vom Servitutsberechtigten beim Tunnelbau gewonnenen Materials, so hat er die für dessen Aufbereitung und Lagerung (Zwischendeponie und Enddeponie) notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten zu treffen. Der Grundeigentümer hat in angemessener, den Baufortschritt nicht unnötig verzögernder Frist bekannt zu geben, ob er das vom Servitutsberechtigten g... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §478
Rechtssatz: Das Recht auf Bezug eines jährlichen Braunutzens ist als Objekt des Fruchtgenusses geeignet. Entscheidungstexte 5 Ob 42/99h Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 42/99h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111632 Dokumentnummer JJR_19990309_O... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §478ABGB §481 Abs1
Rechtssatz: Der Braunutzen ist ein dingliches Recht, das Zubehör eines Grundbuchskörpers ist und rechtlich gleich wie die Hauptsache zu behandeln ist. Der Erwerb einer Dienstbarkeit an diesem Recht hat daher gemäß § 481 Abs 1 ABGB durch Einverleibung im Grundbuch zu geschehen. Entscheidungstexte 5 Ob 42/99h Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §480
Rechtssatz: Zur
Begründung: einer Servitut ist es nicht hinreichend, daß sich durch die Einwirkung der Naturkräfte ohne jedes menschliche Tun oder Unterlassen eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen den beiden Grundstücken ergibt (vergleiche SZ 21/74). Entscheidungstexte 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §1455
Rechtssatz: Die Ersitzung einer Dienstbarkeit wird durch das Bestehen gleichartiger, rechtsgeschäftlich begründeter Dienstbarkeiten zugunsten anderer Liegenschaftseigentümer nicht ausgeschlossen (hier: Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechtes). Entscheidungstexte 5 Ob 10/96 Entscheidungstext OGH 25.06.1996 5 Ob 10/96 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §523WEG 1975 §1WEG 1975 §3
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer, der die Feststellung des Bestehens einer bloß zu seinen Gunsten bestehenden Grunddienstbarkeit und demgemäß die Zustimmung des Dienstbarkeitsbelasteten zur grundbücherlichen Einverleibung ob der belasteten Liegenschaft begehrt, ist dazu ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer berechtigt. (hier: Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechtes); ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §472
Rechtssatz: Dienstbarkeiten oder Servituten sind dingliche, unter anderem auf Privatrechtstitel beruhende (§ 480 ABGB), in der Regel durch Verbücherung erworbene Rechte auf beschränkte Nutzung einer fremden Sache, denen - bei bejahenden Dienstbarkeiten - die Pflicht des jeweiligen Eigentümers dieser Sache zur Duldung dieser Nutzung gegenübersteht (vgl SZ 63/73). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §509
Rechtssatz: Die Fruchtnießung ist ein dingliches Recht auf volle Nutzung einer fremden Sache. Entscheidungstexte 4 Ob 2074/96w Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2074/96w Veröff: SZ 69/109 5 Ob 89/08m Entscheidungstext OGH 09.09.2008 5 Ob 89/08m Beisatz: Die bücherliche Eintragung bedarf vielmehr der Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §483ABGB §1041 B5ABGB §1437EisbEG §4 B
Rechtssatz: Das von einer Zwangsdienstbarkeitsberechtigten bei Errichtung der Anlage (Tunnelbau) gewonnene Material verbleibt im Eigentum des Grundeigentümers. Verwendet der Berechtigte das Material für sich, steht dem Eigentümer der Verwendungsanspruch des § 1041 ABGB zu. In Anbetracht der Bestimmung des § 483 ABGB kann der Berechtigte die Ausbruchskosten vom Vergütungsbetrag nicht in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §523 BbABGB §1460
Rechtssatz: Begehrt der Ersitzungsbesitzer die Feststellung der Dienstbarkeit ohne räumliche Beschränkung in Ansehung des ganzen Grundstückes, hat er das Ausmaß des Rechtserwerbes in diesem Umfang zu beweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 571/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 7 Ob 571/95 European... mehr lesen...