Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen und Geometer. Er verwendet für die Durchführung von Vermessungsarbeiten ein mit einer auf diese Tätigkeit hinweisenden Aufschrift versehenes Fahrzeug und war mit der Durchführung einer Zusatzvermessung für die Erstellung einer Studie für einen Fußgängerübergang an einer Kreuzung in einer Tiroler Stadtgemeinde beauftragt. Am 28. September 2009 suchte der Beklagte mit zwei Mi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der EZ 3594 und Baurechtseigentümerin der EZ 5933 jeweils GB ***** und errichtete auf diesen Liegenschaften eine Wohnhausanlage, die eine architektonische Einheit darstellt. Unter Vorlage des (mit ihr selbst abgeschlossenen) Vertrags vom 2. 2. 2010 beantragte sie die Einverleibung von Grunddienstbarkeiten zugunsten der in ihrem Eigentum bzw Baurechtseigentum stehenden Liegenschaften, wobei die jeweils andere Liegenschaft belastet sein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1369 GB ***** bestehend aus GST-NR 1219/1, GST-Adresse D*****straße 3, 5 und 7. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war sub C-LNR 1a zu TZ 1922/1981 die „Dienstbarkeit der Unterlassung der Errichtung und des Betriebes von Geschäften auf Gst 1219/1 gem Pkt XIV des Vertrages für EZ 79 1178“ einverleibt. In der Urkundensammlung erliegen zu TZ 1922/1981 ein Kaufvertrag vom 6. 4. 1981 und eine Vereinbarung ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision zulässig sei, weil die stillschweigende vertragliche
Begründung: einer Dienstbarkeit des Heranbauens an die Grundgrenze durch Mithilfe bei der Errichtung des an der Grenze liegenden Baus bisher vom Obersten Gerichtshof noch nicht gelöst worden sei und dieser Rechtsfrage über den Anlassfall hinaus Bedeutung zukomme. ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrte von den Beklagten, denen von seinen Rechtsvorgängern ein (verbüchertes) Gebrauchsrecht an einem Pferdestall samt Nebenräumen eingeräumt worden war, die Räumung der Liegenschaft. Die Beklagten nutzten die Räumlichkeiten vertragswidrig und entgege... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660-Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B-LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstantragstellerin als aufgrund eines Leibrentenvertrags Berechtigte („außerbücherliche Eigentümerin“) hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile „zum Zweck der Sicherung der Erhaltung des Familie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer des Grundstücks Nr 400/4, auf dem ein Wohnhaus errichtet ist. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks Nr 400/2. Beide Grundstücke entstanden im Zuge einer Grundstücksteilung, im Zuge derer eine gemeinsame Zufahrt vereinbart worden war, um auch das abgeschriebene Grundstück zu erschließen. Zu diesem Zweck ist aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 17. November 1998 auf beiden Liegensch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin H***** Kommanditgesellschaft, *****, vertretenen durch Dr. Johannes Liebmann, Rechtsanwalt in Gleisdorf, wegen Einverleibung einer Dienstbarkeit ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin G***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Andreas König, Dr. Andreas Ermacora, Dr. Barbara Lässer, Dr. Christian Klotz und Mag. Claudia Lantos, Rechtsanwälte in Innsbruck... mehr lesen...
Begründung: Unter den im bücherlichen Miteigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücken 56 und .159 der EZ ***** und ***** KG ***** befindet sich ein Tunnelgang (Poterne), bei dem es sich um ein Relikt der zu Beginn des 19. Jahrhunderts zerstörten Renaissancebefestigungsanlage der Stadt Klagenfurt handelt. Eigentümer der Befestigungsanlagen der Stadt waren ab 1518 die Kärntner Landstände. Mit Vertrag vom 10. September 1868 zwischen dem Kärntner Landesausschuss und dem Gemeinder... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Nunmehr ist ob dieser Liegenschaft aufgrund des Übergabsvertrags vom 11. Dezember 2006 das Eigentumsrecht des Ing. Klaus H***** im Rang 2435/2006 einverleibt. Zum Gutsbestand der Liegenschaft gehören die GST-NR 929/2, 944, 946 und 947. Die Revisionsrekurswerber Gertrude S***** und Joachim S***** sind jeweils Hälfteeigentümer der EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum der Erst- und Drittantragstellerin. Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin zu 478/1066-Anteilen (B-LNR 2), zu 88/1066-Anteilen (B-LNR 6) sowie zu 2264/1132092-Anteilen (B-LNR 8) und die Drittantragstellerin zu 496/1066-Anteilen (B-LNR 7). Den Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bildet das GST-NR 729/13 mit einer Fläche von 621 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 6a (TZ 1310/1996) das „Fruchtg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser und seine Gattin waren Wohnungseigentümer der Wohnung top 3. Aufgrund eines Sachbeschlusses vom 3. 5. 1995 war eine PKW-Garage mit drei Stellplätzen dieser Wohnung als Zubehör zugeordnet. Dieses Zubehörwohnungseigentum wurde nicht im Grundbuch eingetragen. Bei der Abhandlungstagsatzung am 5. 6. 2007 schlossen die Revisionsrekurswerber und Testamentserben (erblasserischer Sohn und dessen Gattin) mit der erblasserischen Witwe und dem zweiten erblasserischen... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer aneinander grenzender Grundstücke, wobei unmittelbar an der Grundstücksgrenze vor weit mehr als 30 Jahren ein Wirtschaftsgebäude errichtet wurde, dessen überstehendes Dach geringfügig in den Luftraum über dem Grundstück des Klägers ragt. Am Dach dieses Wirtschaftsgebäudes waren nie irgendwelche Schneerückhalteeinrichtungen wie Schneerechen oder dergleichen angebracht, sodass seit Bestehen des Gebäudes im Winter, wenn Dachlawinen abgehen,... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §1095ABGB §1121EO §150 Abs3EO §225EO §227EO §237 Abs3
Rechtssatz: Der Zuschlag an den Ersteher lässt die im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeiten unberührt, wenn sie vom Ersteher nach § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind oder sonst (mit Anrechnung) im Meistbot volle Deckung finden. Entscheidungstexte 3 Ob 95/07b Entscheidungstext OGH 16.08... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §474ABGB §480ABGB §482ABGB §526GBG §9
Rechtssatz: Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 118/07z Entscheidungstext OGH 13.07.2007 5 Ob 118/07z Veröff: SZ 2007/113 5 Ob 157/08m Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten in der EZ 1507 GB ***** die Einverleibung der „Dienstbarkeit der Abstandsnachsicht" im Sinne und Umfange Punkt Achtens 1. und 2. des Kaufvertrages vom 2. 11. 2006. Punkt Achtens 2. des Kaufvertrages vom 2. 11. 2006 lautet: „ACHTENS: .... 2. Abstandsnachsicht: Die Eigentümer des GstNr. 3274/5 sind berechtigt bei einer Verbauung des GstNr. 3274/5 näher als durch die Bauordnung ohne Gewährung von Bauabstandsnachsicht erlaubt an die Grenze zu GstN... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zu 1.: Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Bach fließt. Über bzw durch diesen Bach führt in Verlängerung eines Weges (öffentliches Gut) eine Furt. Diese Bachfurt betreffend ist im Grundbuch ua auf der Liegenschaft des Beklagten zugunsten der Liegenschaft der Kläger das Realrecht des Fuß- und Fahrweges gemäß Servitutsbestellungsvertrag vom 12. 6. 1961 eingetragen. Die Kläger bringen in ihrer Klage vor, der Beklagte habe 1997 im Zuge der Verlegung einer F... mehr lesen...
Norm: GBG §9ABGB §472sbg Bebauungsgrundlagen §25GVlbg BauG §5 Abs1Vlbg BauG §6Blvg BauG §7Vlbg BauG §26 Abs1
Rechtssatz: Eine von Liegenschaftsnachbarn vertraglich übernommene Verpflichtung zur wechselseitigen „Erteilung einer Bauabstandsnachsicht" stellt sich inhaltlich als eine der Baubehörde zu vermittelnde Zustimmung zur bescheidmäßigen Erteilung einer Abstandsnachsicht dar. Die Abgabe einer Zustimmungserklärung im Bauverfahren stellt aber ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund des insofern unbekämpften erstinstanzlichen Beschlusses Eigentümer der (neu eröffneten) EZ 1076 GB *****. Diese EZ wurde durch Unterteilung, Vereinigung, Ab- und Zuschreibungen aus Grundstücksteilen der EZ 237 und EZ 239, beide GB *****, gebildet. An letzteren Liegenschaften ist für sämtliche Wohnungseigentümer der EZ 98 die Dienstbarkeit der Nichtverbauung bücherlich einverleibt. In einem vom Erstgericht durchgeführten Aufforderungsverfah... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten ob den Liegenschaften EZ 279 ([nunmehr] bestehend aus dem GST-NR 564/21) und der neu eröffneten EZ 332 (bestehend aus dem GST-NR 564/18) je GB ***** (ua) jeweils die wechselseitige Einverleibung der „Dienstbarkeit der Bauabstandsnachsicht" im Sinne und Umfange Punkt X. des Realteilungsvertrages vom 13. 6. 2006 entlang der gemeinsamen Grenze zwischen GST-NR 564/18 und GST-NR 564/21. Die Antragsteller begehrten ob den Liegenschaften EZ 279 ([nu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mariette M*****, 2. Dietmar M*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. Irma N*****, 2. Marianne B*****N*****, bei... mehr lesen...
Norm: BauRG §5ABGB §472.476
Rechtssatz: Der Bauberechtigte kann die Baurechtseinlage auch mit Grunddienstbarkeiten belasten. Eine im Baurechtsvertrag vereinbarte grundbücherliche Sicherstellung einer bestimmten Bauhöhe kann daher als Dienstbarkeit einverleibt werden. Entscheidungstexte 7 R 205/04h Entscheidungstext LG St. Pölten 26.01.2005 7 R 205/04h ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller als Baurechtsbesteller hat mit dem Erstantragsteller als Bauberechtigtem einen Baurechtsvertrag am 2.6./6.6.2003 für das Grundstück Nr.***** EZ***** Grundbuch 19710 Eichgraben abgeschlossen. In dessen Punkt VI. werden die Pflichten des Bauberechtigten angeführt wie unter 1. die Bezahlung eines Bauzinses, unter 2. die Befugnis des Bauberechtigten, eine Wohngelegenheit bis zur Größe eines Einfamilienwohnhauses zu errichten sowie das Verbot der Erric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Eigentümer einer in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass ihr als Eigentümerin bestimmter (herrschender) Grundstücke und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieser Grundstücke gegenüber dem Beklagten als Eigentümer eines (dienenden) Grundstücks und dessen Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstücks die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf einem in der Natur bereits... mehr lesen...