Norm: ABGB §170aABGB §271
Rechtssatz: Macht die uneheliche Kindesmutter nicht eigene, sondern nur die berechtigten Interessen ihres Kindes an der Unterbindung eines persönlichen Verkehres des Kindes mit dem Rekurswerber (hier Großelternteil) geltend, so besteht keine Veranlassung zur Bestellung eines besonderen Kurators im Sinne des § 271 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 27/75 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 Abs1 B1JWG §22 zweiter Satz
Rechtssatz: Wurde gem § 22 zweiter Satz JWG die Bezirksverwaltungsbehörde (zwecks Hereinbringung von Unterhaltsbeträgen für einen Minderjährigen) zum besonderen Kurator bestellt, so ist sie nicht auch befugt, Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Antrages auf Aberkennung der väterlichen Gewalt zu erheben. Entscheidungstexte 8 Ob 239/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1AußStrG §9 B2AußStrG §104a
Rechtssatz: Dem ehelichen Vater ist ein Rekursrecht gegen die Bestellung eines Kollisionskurators für seine Kinder zuzubilligen, wenn er die Voraussetzungen für die Bestellung eines solchen Kurators bestreitet (EvBl 1958/48; SZ 40/5). Entscheidungstexte 3 Ob 154/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 154/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271 IdABGB §276AußStrG §16 BIII2cVerwalterG §5
Rechtssatz: Die Auffassung, daß der Kurator trotz der Bestellung eines öffentlichen Verwalters weiterhin über Pflegschaftsvermögen (hier: das in Österreich gelegene Vermögen der ehemaligen Sparkasse Unter-Tannowitz, CSSR) verfügungsberechtigt sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 512/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Beschwert und daher rechtsmittelbefugt ist bei der Kuratorbestellung nach § 271 ABGB nur der gesetzliche Vertreter in dem durch diese Bestellung betroffenen Teilbereich. Entscheidungstexte 3 Ob 183/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 3 Ob 183/73 5 Ob 270/73 Entscheidungstext OGH 23.01.197... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Bestellung der ehelichen Mutter zur besonderen Sachwalterin für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen Kinder gegen den ehelichen Vater ist zulässig (SZ 38/163 und jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig (EvBl 1968/55). Entscheidungstexte 1 Ob 91/73 Entscheidungstext OGH 23.05.1973 1 Ob 91/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271JWG §17JWG §22AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Gegen die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Kurator oder besonderen Sachwalter gemäß § 22 JWG in einem Falle, bei dem es sich um die Hereinbringung von Unterhaltsanprüchen ehelicher minderjähriger österreichischer Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, handelt, bestehen keine Bedenken. Das in den Vorschriften des § 17 JWG zum Ausdruck kommende Territorialitä... mehr lesen...
Norm: ABGB §271
Rechtssatz: Hinsichtlich der Inhaltserfordernisse eines Beschlusses, mit dem ein Kollisionskurator zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren bestellt wird, ist - der Praxis Rechnung tragend - kein strenger Maßstab anzulegen. Der Ausspruch des Gerichts, der Kläger hat "monatlich den Betrag von Schilling siebenhundert zu Handen der Mutter N.N. in P bei sonstiger Exekution zu bez... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Bezahlung von bestelltem, geliefertem und verlegtem Fußbodenmaterial im Betrag von S 16.868.75 sA. Der Beklagte wendete ein, diesen Betrag nicht mehr schuldig zu sein, da er die Summe mit dem alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer der klagenden Partei Gerfried St im November 1969 gegen eine Schuld aus einem Hauskauf Gerfried St's verrechnet habe. Unbestritten ist, daß Gerfried St bis 20. 1. 1970 alleinzeichnungsberechtigter Geschäfts... mehr lesen...
Norm: ABGB §271GmbHG §25 Abs4
Rechtssatz: Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. Es ist allerdings im Innenverhältnis unzulässig, so weit es die Gesellschaft in dem mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vertrag untersagt hat. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §271
Rechtssatz: Die Bestellung eines besonderen Kurators im Sinne des § 271 ABGB hat nicht allgemein, sondern nur für einen bestimmten Aufgabenkreis - etwa zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - zu erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 129/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 6 Ob 129/71 3 Ob 79/72 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Ob die Bestellung eines Kollisionskurators erforderlich ist, wenn der Minderjährige mit einem Dritten ein Geschäft abschließt, durch welches unter Umständen Interessen seines gesetzlichen Vertreters berührt werden, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 146/71 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AABGB §271
Rechtssatz: Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung ersetzt nicht das Fehlen sonstiger gesetzlicher Erfordernisse, das die Ungültigkeit des Vertrages zur Folge hat (so schon 6 Ob 338/64 RZ 1965,81). Entscheidungstexte 8 Ob 203/70 Entscheidungstext OGH 06.10.1970 8 Ob 203/70 Veröff: EvBl 1971/106 S 179 = JBl 1971,200 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §172ABGB §271
Rechtssatz: Nach Erreichung der Großjährigkeit können keine pflegschaftsbehördlichen Maßnahmen mehr getroffen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 203/70 Entscheidungstext OGH 06.10.1970 8 Ob 203/70 EvBl 1971/106 S 179 = JBl 1971,200 1 Ob 517/82 Entscheidungstext OGH 17.02.1982 1 Ob 517/82 Vgl... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §812 GABGB §968AußStrG §127
Rechtssatz: Wurde zur Vertretung des Nachlasses in einem vom erbserklärten Erben, dem die Besorgung und die Verwaltung des Nachlasses überlassen worden war, gegen den Nachlaß angestrengten Rechtsstreit ein Kollisionskurator bestellt, besteht kein Grund zu einer Enthebung, wenn nachträglich gemäß § 127 AußStrG die Sequestration des Nachlasses angeordnet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ZPO §8AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Ein Prozesskurator nach § 8 ZPO kann auch vom Berufungsgericht bestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 298/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 5 Ob 298/68 Veröff: EvBl 1969/164 S 244 = RZ 1969,50 4 Ob 71/08g Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 71/08g Vgl... mehr lesen...
Norm: ABGB §271
Rechtssatz: § 271 ABGB ist auch in anderen Kollisionsfällen analog anzuwenden (GlU 11.278, SZ 15/100). Entscheidungstexte 8 Ob 2/68 Entscheidungstext OGH 23.01.1968 8 Ob 2/68 7 Ob 542/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 542/77 1 Ob 8/80 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §276 IdAußStrG §16 BIII2cVerwalterG §5
Rechtssatz: Die Einstellung der Abwesenheitspflegschaft für die unbekannten Aktionäre einer in der CSSR verstaatlichten Aktiengesellschaft im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung für die Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung in Österreich, ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 2/68 Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...
Norm: ABGB §266ABGB §271ABGB §1299 C
Rechtssatz: Haftung des zum Kollisionskurator bestellten Rechtsanwaltes für die Unterlassung der Anfechtung eines Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes, mit dem - ohne jede
Begründung: - dem Kurator eine ungerechtfertigte Entlohnung zuerkannt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 196/67 Entscheidungstext OGH 09.11.1967 1 Ob 196/67 Veröff: EvBl 1968/2... mehr lesen...
Der am 18. Jänner 1965 verstorbene Richard W. widmete in seiner letztwilligen Verfügung vom 10. Juli 1964 sein ganzes Vermögen einer zu errichtenden, seinen Namen tragenden Stiftung zum Zweck der Unterstützung von Bediensteten der Firma H., die als Verwalterin des Stiftungsvermögens tätig sein solle. Von diesem Vermögen ausgenommen war das ihm gehörige Inventar, welches dem Alfred K. zufallen sollte. Dieser wurde berechtigt, sich die Möbel um den Betrag von 50.000 S von der Firma H. a... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Der eheliche Vater ist zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes, mit dem der Kollisionskurator des Minderjährigen zur Klage auf Ausfolgung bzw Sicherstellung eines dem Minderjährigen zugefallenen Legates ermächtigt wurde, nicht berechtigt. Entscheidungstexte 8 Ob 12/67 Entscheidungstext OGH 24.01.1967 8 ... mehr lesen...
Die Ehe Dris. Gottfried I. mit Erika E. wurde am 9. Juli 1963 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Aus der Ehe stammen die am 30. Dezember 1957 geborene Isabella und der am 10. Februar 1960 geborene Bernhard. Nach der Scheidung blieben die Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter. Die Mutter beantragt nunmehr namens der beiden Kinder, den Vater wegen Geisteskrankheit zu entmundigen und führt eine Reihe von Fakten an, aus denen die Geisteskrankheit hervorgehen soll. Das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §194ABGB §271ABGB §280AußStrG §9 B2EntmO §26
Rechtssatz: Rekursrecht des ehelichen Vaters gegen die Bestellung eines Kollisionskurators für seine Kinder - auch hinsichtlich der Auswahl der Person! - für den Antrag auf Einleitung eines Entmündigungsverfahrens. Entscheidungstexte 6 Ob 390/66 Entscheidungstext OGH 18.01.1967 6 Ob 390/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271
Rechtssatz: Für die Bestellung eines Widerstreitsachwalters ist maßgebend, daß nach dem Verhalten des gesetzlichen Vertreters eine gesetzmäßige Vertretung des Minderjährigen nicht zu erwarten ist. Entscheidungstexte 8 Ob 99/66 Entscheidungstext OGH 05.04.1966 8 Ob 99/66 Veröff: RZ 1966,163 7 Ob 116/67 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §271
Rechtssatz: Keine Interessenkollision bei Abschluß eines Mietvertrages zwischen einem Minderjährigen und seinem gesetzlichen Vertreter (zugleich Miteigentümer des Hauses). Entscheidungstexte 1 Ob 201/65 Entscheidungstext OGH 22.12.1965 1 Ob 201/65 Veröff: EvBl 1966/152 S 204 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die P.'sche Stiftung, der mj. Emanuel R. und die übrigen Miteigentümer der Liegenschaft EZ. X. der KG. W. verkauften diese Liegenschaft der Stadt Wien. Die genannte Stiftung war bei Abschluß des Kaufvertrages durch den Leiter der Abteilung 12 des Magistrates der Stadt Wien vertreten. Der gemäß § 109 (2) JN. zur Genehmigung des Kaufvertrages in Ansehung des mj. Emanuel R. dem Landesgericht für ZRS. Wien vorgelegte Vormundschaftsakt über den Minderjährigen wurde von dem Gerichtshofe d... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §271JN §109 Abs2
Rechtssatz: a) Das Vormundschaftsgericht hat nur die Interessen des am Kaufvertrag beteiligten Minderjährigen zu wahren, darf dabei aber nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungs-( Stiftungs )behörde eingreifen. b) Stiftungen sind hinsichtlich der Verwaltung ihres Vermögens wie Pflegebefohlene zu behandeln, die Überwachung der Tätigkeit ihrer Organe ist aber grundsätzlich Sache der Stiftungsbehörde; daher ... mehr lesen...
Die eheliche Mutter beantragte, sie zur besonderen Sachwalterin für die beiden Minderjährigen zu bestellen und den ehelichen Vater zu verpflichten, für die Kinder einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je 1000 S zu bezahlen. Das Erstgericht hat die Mutter zur besonderen Sachwalterin der Minderjährigen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den ehelichen Vater bestellt. Das Rekursgericht hat den erstrichterlichen Beschluß mit der Begründung: aufgehoben, daß das Verfahren ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271
Rechtssatz: Die Bestellung der Mutter zur besonderen Sachwalterin bereits vor Beginn der entsprechenden Ermittlungen ist zwar nicht üblich, beeinträchtigt aber auch nicht die Rechte des Vaters und gesetzlichen Vertreters. Er kann sich, da das hierüber eingeleitete Verfahren gegen ihn gerichtet ist, gegen eine solche Bestellung auch nicht zur Wehr setzten. In der Unterlassung seiner Vernehmung zu diesem Antrag liegt daher weder e... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §271
Rechtssatz: Zu einem Darlehensvertrag des Minderjährigen mit dem Vater über das, worüber der Minderjährige "frei verfügen" (§ 151 ABGB) konnte, bedarf es keines Kollisionskurators. Entscheidungstexte 7 Ob 22/64 Entscheidungstext OGH 19.02.1964 7 Ob 22/64 Veröff: JBl 1964,516 = MietSlg 16005 = MietSlg 16013 ... mehr lesen...