Norm: ABGB §271ABGB idF KindRÄG 2001 §271ABGB idF 2.ErwSchG §277 Abs2
Rechtssatz: Die Bestellung eines Kurators setzt nicht voraus, dass der Interessenwiderspruch schon zu einer Schädigung des Minderjährigen geführt hat, vielmehr soll durch die Bestellung des Kurators eine derartige Schädigung hintangehalten werden. Ein Kurator ist also schon dann zu bestellen, wenn aufgrund eines objektiv gegebenen Interessenwiderspruches eine Gefährdung der I... mehr lesen...
Norm: ABGB §271
Rechtssatz: Allein deshalb, daß der gesetzliche Vertreter als Konsequenz einer Schenkung von seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Vertretenen (ganz oder teilweise) entlastet werden könnte, wenn, solange und soweit der Minderjährige durch die Vermietung des Schenkungsobjekts einen Reinertrag erzielen sollte, liegt ein Kollisionsfall (noch) nicht vor. Entscheidungstexte 1 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §271
Rechtssatz: Bei einer durch Änderung der Umstände eingetretenen Unwirksamkeit der Unterhaltsvereinbarung der Eltern darf der daraus abgeleitete Unterhaltsfestsetzungsantrag des Kindes nicht vom obsorgeberechtigten Elternteil, der diese Unterhaltsvereinbarung nicht mehr oder nicht mehr ausreichend erfüllt, ausgehen, weil die Möglichkeit eines Interessenwiderspruchs, einer Kollision im materiellen Sinn zwischen dem Kin... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §271AußStrG §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 524/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 524/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB idF KindRÄG 2001 §271
Rechtssatz: Voraussetzung für die Kuratorbestellung ist Kollision im formellen und materiellen Sinn. Kollision im formellen Sinn liegt vor, wenn ein zufolge Gesetz oder behördlicher Verfügung Vertretungsbefugter in bestimmten Angelegenheiten nicht nur zu vertreten, sondern auch im eigenen oder im Namen Dritter zu handeln hätte. Kollision im materiellen Sinn liegt vor, wenn bei Kollision im formellen Sin... mehr lesen...
Norm: ABGB §281 BABGB idF KindRÄG 2001 §271
Rechtssatz: Nur eine physische Person kann zum Sachwalter bestellt werden. Entscheidungstexte 10 Ob 520/94 Entscheidungstext OGH 19.07.1994 10 Ob 520/94 Veröff: SZ 67/134 5 Ob 100/03x Entscheidungstext OGH 13.05.2003 5 Ob 100/03x Beisatz: Abgesehen von den spezifischen Sond... mehr lesen...