Norm: ABGB §904 IIABGB §1478ZPO §503 Z4 E2cZPO §503 Z4 E4c6
Rechtssatz: Bei beiden Arten der Stundung ist die Beurteilung in sich geschlossener selbständiger Tatbestände erforderlich. Wird die Stundungsfrage im Zusammenhang mit dem Verjährungseinwand in zweiter Instanz nicht mehr aufgeworfen, so kann sie in dritter Instanz auch im Rahmen der Rechtsrüge nicht mehr aufgerollt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1502ABGB §1478 ff
Rechtssatz: Neben dem Schuldnerschutz ist die Verjährung auch durch öffentliche Interessen geprägt. Zustände, die lange Zeit bestehen, haben ein gewisses Indiz der Richtigkeit für sich. Diese im Interesse des Rechtsfriedens gezogene Grenze soll nicht durch Parteienvereinbarung beliebig nach hinten verschoben werden können. Hinzu kommt, dass lange zurückliegende Sachverhalte übermäßigen Beweiserhebungsaufwand erford... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478CMR Art32CMR Art39HGB §439a
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch des Hauptfrachtführers (oder Unterfrachtführers) gegen seinen (weiteren) Unterfrachtführer entsteht zur selben Zeit, zu dem der Anspruch des Absenders gegen den Hauptfrachtführer entsteht. In Wahrheit liegt nur ein Anspruch vor, der in einem Fall vom unmittelbar Geschädigten, im anderen Fall aber vom beauftragten Frachtführer (Unterfrachtführer) geltend gemacht wird. Da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478JMV über die Verjährung von Judikatobligationen allg
Rechtssatz: Die dreißigjährige Verjährung einer in einem gerichtlichen Vergleich übernommenen Unterlassungsverpflichtung beginnt nicht mit dem Vergleichsabschluß, sondern erst mit dem ersten Zuwiderhandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 207/98g Entscheidungstext OGH 21.10.1998 3 Ob 207/98g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478
Rechtssatz: Der Lauf der Verjährungsfrist für den Entgeltanspruch des Verlassenschaftskurators gegenüber dem eingeantworteten Erben beginnt mit der Einantwortung des Nachlasses. Entscheidungstexte 6 Ob 6/98w Entscheidungstext OGH 24.09.1998 6 Ob 6/98w Veröff: SZ 71/151 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §1478
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 830 Satz 1 ABGB unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist nach § 1478 ABGB, weil er in keinen der eine kurze Verjährung anordnenden Gesetzesstellen genannt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 343/97f Entscheidungstext OGH 11.03.1998 3 Ob 343/97f 2 Ob 270/05b Entscheidungste... mehr lesen...