Norm: ABGB §1042 C4ABGB §1478ABGB §1480
Rechtssatz: Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß § 1042 ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes Anerkenntnisses beginnen. Entscheidungstexte 4 Ob 201/07y Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 BABGB §1478
Rechtssatz: Erst ab Eintritt der Rechtskraft des ein Benützungsentgelt rechtsgestaltend festsetzenden Beschlusses läuft die Verjährungsfrist für das bis dahin angefallene Benützungsentgelt. Entscheidungstexte 2 Ob 29/06p Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 29/06p European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ÖNorm B 2110 Pkt2.29.3 Satz2
Rechtssatz: Bei „Abschlagszahlungen" auf nicht nach Einzelleistungen aufgegliederte, bloße Pauschalbeträge enthaltende Teilrechnungen beginnt die Frist nach Punkt 2.29.3 Satz 2 der ÖNorm B 2110 (Fassung 1.3.1995) erst mit der objektiven Erkennbarkeit einer bestehenden Überzahlung. Entscheidungstexte 1 Ob 115/05a Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §880a BABGB §1478
Rechtssatz: Enthält eine Bankgarantie eine Effektivklausel, nach der Zahlung nur zu leisten ist, wenn das Erreichen eines bestimmten Baufortschritts ohne wesentliche Mängel vom Garantieauftraggeber und Schuldner des Garantiebegünstigten bestätigt wird, und verweigert der Schuldner zu Unrecht eine solche Bestätigung, so kann der Begünstigte Zahlung aus der Garantie verlangen, wenn er der Bank die Ausferti... mehr lesen...