§ 101 ZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.1983 bis 31.12.9999
§. 101 ZPO seit 01.03.1983 weggefallen.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 10, BGBl. Nr. 201/1982)

Stand vor dem 01.03.1983

In Kraft vom 01.03.1983 bis 01.03.1983
§. 101 ZPO seit 01.03.1983 weggefallen.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 10, BGBl. Nr. 201/1982)