§ 151 ZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.05.1983 bis 31.12.9999
§. 151 ZPO seit 01.05.1983 weggefallen.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. IV Z 25, BGBl. Nr. 135/1983)

Stand vor dem 01.05.1983

In Kraft vom 01.05.1983 bis 01.05.1983
§. 151 ZPO seit 01.05.1983 weggefallen.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. IV Z 25, BGBl. Nr. 135/1983)