Kommentar zum § 8 AEV

JustAlberto am 15.05.2025

Frage zur praktischen Umsetzung von § 8 AEV

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Danke für den Hinweis! § 8 klingt erstmal technisch, aber spannend wär zu wissen, wie genau die praktische Umsetzung bei Einziehungsaufträgen aussieht – ob da z.B. Unterschiede zwischen Banken oder Zahlungsdienstleistern bestehen?

Tubidy


§ 8 AEV | 1. Version | 68 Aufrufe | 15.05.25
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: JustAlberto
Zitiervorschlag: JustAlberto in jusline.at, AEV, § 8, 15.05.2025
Zum § 8 AEV Alle Kommentare Melden Vernetzungsmöglichkeiten