Kommentar zum § 15 StVO 1960

MeganeDriver am 01.03.2024

Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen

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Hallo, ich erlebe es häufig, dass Autofahrer bei der Auffahrt auf die Autobahn den Beschleunigunsstreifen nicht ausnutzen und z.T. mit 60km/h auf die linke Fahrbahn ziehen. Nicht selten muss dabei der auf der Fahrbahn befindliche Verkehr stark bremsen, um einen Auffahrunfall zu verhindern. Ich nutze den Beschleunigungsstreifen immer aus, um mich dem fließenden Verkehr anzupassen und überhole eben jene von rechts, um mich selbst keiner Gefahr auszusetzen. Ist dies zulässig, oder müsste ich hinter dem zu langsam auffahrenden bleiben?


§ 15 StVO 1960 | 1. Version | 136 Aufrufe | 01.03.24
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: MeganeDriver
Zitiervorschlag: MeganeDriver in jusline.at, StVO 1960, § 15, 01.03.2024
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