Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der xxx vom 22.11.2021, Zahl: xxx, betreffend Zurückweisung eines Bauansuchens gemäß § 13 Abs. 3 AVG als mangelhaft belegt, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der xxx vom 22.11.2021, Zahl: xxx, betreffend Zurückweisun... mehr lesen...