Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerden des xxx, xxx, xxx, und xxx, beide vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Gmünd vom 27.03.2015, Zahl: 188/13-131/9/2013, mitbeteiligte Partei: nunmehr xxx u. xxx GmbH, wegen Erteilung einer Baubewilligung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 21.01.2016, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 28 VwGVG mit der Maßgab... mehr lesen...