Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 03.01.2014 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Übertragung von Zahlungsansprüchen und der Antrag auf Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2013 abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass die Unterschriften von Übergeber und Übernehmer fehlen würden; der beschwerdeführenden Partei stünden keine Zahlungsansprüche... mehr lesen...