Norm:        ABGB §138ABGB §181AußStrG §107                               
Rechtssatz:          Verweigern die Eltern sowohl den Schulbesuch als auch die bei einem Heimunterricht vorgesehenen Externistenprüfungen ihrer schulpflichtigen Kinder, gefährden sie das Kindeswohl (hier: „Initiative Freilernen“).                     Entscheidungstexte                                  2 Ob 136/18s       Entscheidungstext  OGH  25.09.2018  2 Ob 136/18s     Veröff: SZ 2018/73                           ...                    mehr lesen...