Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 04.05.2015 brachte der Beschwerdeführer in einem Verfahren zu 1 C 20/15w vor dem Bezirksgericht Korneuburg eine Klage auf Feststellung betreffend eine zwischen den Parteien am 17.02.2014 rechtswirksam geschlossene Vereinbarung gemäß § 97 EheG über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, die Aufteilung der Ehewohnung und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG sowie d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 04.05.2015 brachte der Beschwerdeführer in einem Verfahren zu 1 C 20/15w vor dem Bezirksgericht Korneuburg eine Klage auf Feststellung betreffend eine zwischen den Parteien am 17.02.2014 rechtswirksam geschlossene Vereinbarung gemäß § 97 EheG über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, die Aufteilung der Ehewohnung und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG sowie d... mehr lesen...