Begründung: Der Mann wurde im Juni 1920, die Frau im September 1942 geboren. Sie schlossen am 4. September 1972 (dem 20. Geburtstag der Frau) die Ehe. Seit Ende August 1980 lebten die beiden voneinander getrennt. Mit Urteil vom 2. Dezember 1986 wurde die Ehe unter Ausspruch des alleinigen Zerrüttungsverschuldens des Mannes gemäß § 55 EheG geschieden. Der Mann wurde im Juni 1920, die Frau im September 1942 geboren. Sie schlossen am 4. September 1972 (dem 20. Geburtstag der Frau)... mehr lesen...