Entscheidungen zu § 94b Abs. 1 StVO 1960

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RS Uvs 2011/9/26 VwSen-420664/13/Zo/Th

Index: 90.01.01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: StVO 1960 §94b Abs1 lita StVO 1960 §94b Abs1 litc StVO 1960 §89a StVO 1960 § 94b heute StVO 1960 § 94b gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2013 StVO 1960 § 94b gültig von 01.09.2012 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 26.09.2011

RS UVS Kärnten 1997/02/04 KUVS-10/4/97

Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, das Verfahren zur Erlassung der Verordnung des Magistrates Villach, über die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, sei mangelhaft und daher gesetzwidrig gewesen, weil nicht alle betroffenen Berufsgruppen gehört worden seien, schlägt nicht durch, weil nur spezifische Interessensbetroffenheit der Mitglieder dieser Berufsgruppe die Behörde verpflichten, vor Erlassung der Verordnung die zuständigen Kammern anzuhören. Liegt jedoch eine spezifische Interes... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.02.1997

RS UVS Vorarlberg 1992/07/06 1-038/91

Rechtssatz: Bei der Aufforderung zum Alkotest handelt es sich um eine Angelegenheit der Verkehrspolizei. Die Handhabung der Verkehrspolizei auf einer Landesstraße fällt weder nach der aufgrund des §94c StVO erlassenen Verordnung noch nach §94d StVO in den verkehrspolizeilichen Kompetenzbereiches der Gemeinde, sondern in jenen der Bezirkshauptmannschaft. Die Aufforderung zum Alkotest hätte daher auf der betreffenden Straße nicht von einem Organ der Städtischen Sicherheitswache ausgesprochen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 06.07.1992

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