Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 305/3, KG. A, in Salzburg, welches im Osten an den H-weg angrenzt. Vom Südende des Grundstückes zweigt vom H-weg (öffentliches Gut) in nordwestliche Richtung ein höchstens 45 m langer (einspurig befahrbarer) Weg ab, der an das Grundstück des Beschwerdeführers angrenzt und beim Einfahrtstor des Objektes Hweg 11, welches im Eigentum des Dr. WSch steht, endet (Sackgasse). Der nicht asphaltierte Zufahrtsweg ist ein Teil des Grundstü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs4; StVO 1960 §91 Abs3; StVO 1960 § 100 heute StVO 1960 § 100 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026 StVO 1960 § 100 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024 ... mehr lesen...