Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz:
Bei Straßen mit allgemein starkem Verkehr müssen Fußgänger auch knappe Überquerungsmöglichkeiten wahrnehmen (so schon 2 Ob 129, 130/66).
Entscheidungstexte 2 Ob 386/68 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 2 Ob 386/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0075652 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §7 Abs2 IIIBStVO §76 Abs5StVO §76 Abs6 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensaufteilung 1 : 1 zwischen Fußgängerin, die nicht bei einer Kreuzung und ohne auf den Verkehr zu achten die Straße überquert, und Autolenker, der u... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz:
Ein Fußgänger ist nicht verpflichtet, eine Fahrbahn in Teilstrecken zu überqueren.
Entscheidungstexte 11 Os 190/65 Entscheidungstext OGH 18.01.1966 11 Os 190/65 Veröff: ZVR 1966/238 S 238 2 Ob 355/67 Entscheidungstext OGH 30.11.1967 2 Ob 355/67 Ähnlich; Beisatz: Recht de... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §76 Abs5 III StVO 1960 § 76 heute StVO 1960 § 76 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 76 gültig von 01.07.2021 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020 StVO 1960 § 76 gültig v... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §3 B7 StVO 1960 §76 Abs1 StVO 1960 §76 Abs5 StVO 1960 § 3 heute StVO 1960 § 3 gültig ab 31.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011 StVO 1960 § 3 gültig von 01.07.2005 bis 30.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs5 III ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gleichteiliges Mitverschulden, wenn ein alter Mann die Straße unvorsichtig überquert und dabei von einem zu rasch fahrenden Personenkraftwagen überfahren wird.
Ent... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Jeder Fußgänger muss vor dem Überqueren der Fahrbahn sorgfältig prüfen, ob er die Fahrbahn noch vor dem Herankommen von Kraftfahrzeugen mit Sicherheit überschreiten kann. Bei Erreichen der Straßenmitte muss er sich ebenfalls vergewissern, ob sich nicht von seiner rechten Seite her ein Fahrzeug nähert, und er muss stehenbleiben, wenn ein Fahrzeug schon so nahe ist, dass er die Fahrbahn nicht mehr vor diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 IIStVO §76 Abs5 III ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeuglenker, dem die Einhaltung einer relativ und absolut überhöhten Geschwindigkeit und eine um ein geringes verspätete Abwehra... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §15 Abs1StVO §76 Abs5 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 2 zugunsten eines Fußgängers, der, ohne auf den Verkehr zu achten, die Fahrbahn überquert und dabei von einem Kraftfahrzeugführer niedergestoßen wird, ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 IStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz:
Wenn ein Fußgänger genötigt ist, die Fahrbahn zu benützen, muß er in erster Linie selbst auf den Fahrverkehr achten und sich gegen dessen Gefahren schützen. Er handelt grob fahrlässig, wenn er auf der Fahrbahn plötzlich die Richtung ändert.
Entscheidungstexte 2 Ob 311/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 2 Ob 311/56... mehr lesen...
Die Klägerin hat als Fußgängerin auf der Bundesstraße in St. einen Unfall erlitten, dessentwegen sie den Erstbeklagten als Kraftfahrzeughalter und den Zweitbeklagten als Führer des Kraftfahrzeuges auf Leistung des Schadenersatzes in der Höhe von insgesamt 13.476 S zur ungeteilten Hand in Anspruch nimmt. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Es ist zum Ergebnis gekommen, daß die Klägerin unvermutet knapp vor dem Fahrzeug der Beklagten vom unbefestigten Erdstreifen außer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §76 Abs5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Wenn der Motorradfahrer beobachtet, daß ein Fußgeher plötzlich vor ihm über die Straße gehen will, muß er sich - auch durch Abgabe von Warnungszeiche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIaStVO §76 Abs5
Rechtssatz: Zur verkehrswidrigen Überquerung einer Fahrbahn durch Fußgänger sowie zur Außerachtlassung der notwendigen Vorsorge bei der Straßenüberquerung (mit reichhaltigen Literaturangaben und Zitaten). Entscheidungstexte 2 Ob 357/52 Entscheidungstext OGH 14.05.1952 2 Ob 357/52 2 Ob 357/52 Ents... mehr lesen...