IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Köhler über die Beschwerde der A. B. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 67) vom 15.11.2021, Zl. MA67/…/2021, betreffend Übertretung der StVO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG iVm § 19 VStG sowie § 23 und § 99 StVO Folge gegeben, die verhängte Geldstrafe auf 55,– Euro und die Ersatzfreiheitsstrafe auf 13 Stunden herabgesetzt. römisch e... mehr lesen...