Norm: ParkscheibenV §3 Abs1 litaStVO §55 Abs1StVO §55 Abs6
Rechtssatz:
Das Anbringen von Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung (Begrenzung) von Kurzparkzonen ist gemäß § 55 Abs 1 und 6 StPO eine Kann-Vorschrift, washalb die Gesetzmäßigkeit der Kundmachung einer Kurzparkzone auch dann nicht berührt wird, wenn ein Bodenmarkierung fehlt oder durch Witterungseinflüsse oder sonstige Umstände nicht mehr erkennbar ist. Das Anbringen von Boden... mehr lesen...