Norm:        StVO §51 Abs2StVO §52 Z3a                               
Rechtssatz:          Bei Aufstellung des Verbotszeichens „Einbiegen nach links verboten" (§ 52 Z 3a StVO) ca 450 m vor einer Tankstellenzufahrt kann nicht mehr von einem „angemesenen Abstand vor der betreffenden Kreuzung" (§ 51 Abs 2 StVO) gesprochen werden.                     Entscheidungstexte                                  2  Ob  101/07b       Entscheidungstext  OGH  15.11.2007  2  Ob  101/07b                       ...                    mehr lesen...