Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §46 Abs4cStVO §47 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der infolge eines groben Aufmerksamkeitsfehlers auf einen Personenkraftwagen auffährt, den sein Lenker auf einer A... mehr lesen...