Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §22 Abs1StVO §31 Abs3 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagenlenker, der sich auf das Hilfszeichen eines Schneefräsenbeifahrers verläßt, ohne die Verkehrslage zu beobachten und ... mehr lesen...