Entscheidungen zu § 20 Abs. 2a StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Kärnten 1998/04/06 KUVS-380/11/97

Rechtssatz: Kann im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat die Kundmachung der Verordnung durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen an der Tatörtlichkeit zur Tatzeit nicht mit Sicherheit erwiesen werden, ist das Verfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.04.1998

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