Der Kläger begehrt den der Höhe nach unstrittigen Klagsbetrag mit der Behauptung, er habe sich rechtsfreundlicher Vertretung bedienen müssen, um von der beklagten Partei, seinem Unfallversicherer, eine vertragsgemäße Leistung zu erhalten. Er habe sich ursprünglich selbst an die beklagte Partei gewendet. Es sei ihm aber nur eine unzureichende Entschädigung angeboten worden. Nach Einschaltung eines Rechtsfreundes und Durchführung des in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §66 Abs2 VersVG § 66 heute VersVG § 66 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Die Grundregel des § 66 Absatz 2 VersVG, wonach jeder Versicherungsnehmer die Kosten eines Rechtsbeistandes selbst zu tragen hat, gilt dann nicht, wenn die Beiziehung wegen vertragswidrigen Verhaltens... mehr lesen...