Norm: ABGB §863 DABGB §1431 A1VersVG §11 Abs2
Rechtssatz: Die klagende Versicherung kann die Abschlagszahlung im Sinne des §11 Abs2 VersVG dann aus dem Titel der Bereicherung nach §1431 ABGB vom beklagten Versicherungsnehmer zurückfordern, wenn siebeweist, dass a) die Leistung zum Zweck der Erfüllung einer Schuld, die in Wirklichkeit nicht bestand, gefordert wurde, und b)dass sie sich bei der Leistung in einem Irrtum befand. Hier lag kein schlü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 A1ABGB §1431 HZPO §266 BVersVG §11 Abs2
Rechtssatz: Bei einem auf irrtümliche Zahlung gegründeten Rückforderungsanspruch hat der klagende Versicherer - im Gegensatz zur Klage des Versicherungsnehmers auf Erbringung der Versicherungsleistung - den Nachweis zu erbringen, dass das Schadensereignis nicht von der primären Risikoabgrenzung umfasst ist und daher kein Versicherungsschutz bestand. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 HVersVG §11VersVG §11 Abs2
Rechtssatz: § 11 VersVG steht der Rückforderung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen des § 1431 ABGB grundsätzlich nicht entgegen. Entscheidungstexte 7 Ob 18/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 7 Ob 18/95 7 Ob 157/03v Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 157/03v ... mehr lesen...
Norm: AÖS §19 Abs10 Satz2VersVG §11 Abs2
Rechtssatz: Bei Abschlagszahlungen muß bezüglich der Höhe feststehen, daß der als eine solche Zahlung zugesprochene Betrag den Höchstbetrag der Versicherungsleistung mit Sicherheit nicht übersteigt, daß er also mindestens in dieser Höhe zu bezahlen ist. Für eine Festsetzung der Abschlagzahlung nach freien Ermessen ist kein Raum. Entscheidungstexte 7 Ob... mehr lesen...
Norm: VersVG §11 Abs2
Rechtssatz: Die Abschlagszahlungen setzen voraus, daß die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach feststeht und nur noch die Höhe zweifelhaft ist. Entscheidungstexte 7 Ob 226/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 7 Ob 226/67 Veröff: VersR 1968,684 7 Ob 64/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 O... mehr lesen...