Entscheidungen zu § 67 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-155 von 155

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

RS Vwgh 1989/4/26 86/14/0027

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §67;
Rechtssatz: Das Wort "neben" in der Wortfolge "neben dem laufenden Arbeitslohn" im § 67 Abs 1 EStG ist nicht zeitlich, sondern einzig und allein kausal zu verstehen (Hinweis E 2.7.1985, 84/14/0150). Bei der Lösung der Frage, ob eine Zahlung als sonstiger Bezug anzusehen ist, kommt es daher nicht darauf an, dass diese erst geraume... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1989

RS Vwgh 1989/2/22 85/13/0196

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/19, 333;
Rechtssatz: Die individuelle und unterschiedliche Gestaltung der Sonderverträge, abgeschlossen zwischen zwei Arbeitnehmenr und dem Arbeitgeber (hier: Getreidewirtschaftsfonds), zeigt deutlich, daß es sich dabei nicht um Bestandteile der Dienstordnung und Besoldungsordnung dieser Körpersch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1988/11/14 87/12/0173

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §41 Abs4;EStG 1972 §67;EStG 1972 §68;EStG 1972 §69;StudFG 1983 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit von Bezügen nach § 67 Abs 1 oder § 68 Abs 1 EStG sowie die Versteuerung von Bezügen mit den festen Sätzen des § 67 oder § 68 EStG oder mit den Pauschsätzen des § 69 EStG ändern nichts daran, daß es sich auch bei ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1988

RS Vwgh 1986/11/10 86/12/0227

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z2;EStG 1972 §67;StudFG 1983 §2 Abs1;StudFG 1983 §3 Abs1;StudFG 1983 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abfertigung stellt - unabhängig aus welchen Gründen sie geleistet wurde - Einkommen iS des EStG 1972 und damit auch des StudFG dar (Hinweis auf VfGH 9.6.1971, B 164/70, VfSlg 6438/1971). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1986

Entscheidungen 151-155 von 155