Begründung: Mit Urteil vom 20. 8. 1999 wies das Bezirksgericht Salzburg das Begehren des Klägers auf Scheidung aus dem Alleinverschulden der Beklagten ab und schied die Ehe nach § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch, dass der Kläger die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Mit Urteil vom 20. 8. 1999 wies das Bezirksgericht Salzburg das Begehren des Klägers auf Scheidung aus dem Alleinverschulden der Beklagten ab und schied die Ehe nach Paragraph 55, Absatz 3, EheG mit dem Ausspru... mehr lesen...