Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 8. 2006 wurde über Antrag der Schuldnerin das Schuldenregulierungsverfahren über ihr Vermögen eröffnet und ausgesprochen, dass ihr die Eigenverwaltung nicht entzogen werde. Die Anmeldungsfrist wurde bis zum 10. 10. 2006 bestimmt, die allgemeine Prüfungstagsatzung, zugleich als Tagsatzung zur Abstimmung über einen Zahlungsplan, zur Einleitung des Abschöpfungsverfahrens und zur Schlussrechnungstagsatzung bestimmt, wurde auf den 24. 10... mehr lesen...