Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mahnklage vom 12.12.2016 begehrte der Kläger (in weiterer Folge in diesem Verfahren als Beschwerdeführer bezeichnet) von der beklagten Partei aus einem Verkehrsunfall resultierend die Zahlung eines Schadenersatzbetrages in Höhe von EUR 1.200,00. Da die beklagte Partei die Klagsforderung bestritt und ihrerseits eine Gegenforderung aufrechnungsweise einwendete, wurde vom zuständigen Bezirksgericht Ratten... mehr lesen...