Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die den Beruf einer diplomierten Krankenschwester erlernt hat, war in den letzten 15 Jahren vor der Antragstellung als qualifizierte Krankenschwester, zuletzt als mobile Krankenschwester, tätig. Zufolge gesundheitsbedingter Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit ist sie nur mehr in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten, vorwiegend im Sitzen, bis zu einem Drittel der Arbeitszeit auch im Gehen oder Stehen, dies jedoch nicht kontinuierlich,... mehr lesen...