Der Kläger begehrte Feststellung, daß die Kündigung seines Dienstvertrages durch die Beklagte rechtsunwirksam sei und das Dienstverhältnis aufrechtbestehe. Seine Kündigung sei ohne Verständigung des Betriebsrates von der Kündigungsabsicht erfolgt. Die Aufkündigung sei darum gemäß § 25 Abs. 3 BRG. unwirksam. Der Kläger begehrte Feststellung, daß die Kündigung seines Dienstvertrages durch die Beklagte rechtsunwirksam sei und das Dienstverhältnis aufrechtbestehe. Seine Kündigung sei o... mehr lesen...