Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1.8.1987 den Hilflosenzuschuß im gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest: Bei der (am 26.8.1942 geborenen) Klägerin besteht ein Zustand nach mehrfachen Bandscheibenoperationen im Lendenbereich, die zu einer vollständigen Versteifung der Lendenwirbelsäule geführt haben. Im Bereich der Brustwirbelsäule ist das Bewegungsausmaß deutlich eingeschrän... mehr lesen...