Entscheidungen zu § 147 Abs. 3 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/5/10 1Ob77/05p

Begründung: Der über Antrag der klagenden Partei ergangene Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei durch Hinterlegung zugestellt; die Abholfrist begann am 26. 3. 2004. Der von der beklagten Partei beigezogene Rechtsanwalt wies eine Mitarbeiterin an, beginnend mit 26. 3. 2004 eine Frist von 4 Wochen zu berechnen, einzutragen und den angelegten Akt zum Poststoß zu geben. Die Mitarbeiterin vermerkte als Ende der Frist - fälschlich - den 26. 4. 2004. Der beauftragte Rechtsanwalt erh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.2005

RS OGH 2024/7/24 10Ob1505/94; 7Ob61/01y; 1Ob77/05p; 7Ob55/07z (7Ob62/07d); 1Ob26/12y; 9Ob43/11f; 3Ob

Norm: ZPO §147 Abs3 ZPO §148 Abs2 ZPO §528 Abs1 K ZPO § 147 heute ZPO § 147 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1994

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