Norm: ZPO §147 Abs3ZPO §148 Abs2ZPO §528 Abs1 K
Rechtssatz: Ob den Parteienvertreter bei falscher Fristberechnung durch seinen Konzipienten bereits bei Unterfertigung des Rechtsmittels eine Handlungspflicht im Sinne des § 147 Abs 3 ZPO trifft oder er bis zur Zustellung des die Berufung zurückweisenden Beschlusses zuwarten darf, betrifft nur den nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilenden Einzelfall und stellt keine erhebliche Rechtsfr... mehr lesen...