Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß die Vergütung der Kosten der Bahnfahrt erster Klasse durch die beklagte Partei im Wissen, die Klägerin habe tatsächlich die zweite Klasse benützt, als eine über den Ersatz des tatsächlichen Aufwandes hinausgehende Zahlung zu werten ist, die Entgeltcharakter hat und daß durch wiederholte, vorbehaltlose Gewährung solchen zusätzlichen Entgelts der Einzelarbe... mehr lesen...