Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 12.Februar 1990 bis 14.Jänner 1993 als Buchhalterin bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie war nach dem Dienstvertrag vom 12.Februar 1990 in die Gehaltstafel a, Gehaltsgebiet Wien, Beschäftigungsgruppe 4c, im 22.Berufsjahr gemäß dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) eingestuft. Das monatliche Gehalt wurde mit 18.000 S festgesetzt. Ferner wurde ab dem Abschluß 1991 jährlich ein Monatsgehalt a... mehr lesen...